Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jeder Mieter erkennt mit der (An-)Zahlung des Mietpreises für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an:

1. Zustandekommen des Vertrags

Mit der schriftlichen, telefonischen oder online-Buchung bietet der Mieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an, wobei er sich an sein Angebot bis zur schriftlichen Zusage des VERMIETERS bindet. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Angebot die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag miteinzubeziehen und die Hausordnung des Ferienhauses anzuerkennen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande, wobei die Korrektur von Irrtümern aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern vorbehalten bleibt. Buchungen unter Bedingungen, die hier nicht geregelt sind, sowie mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

2. Zahlung des Mietpreises

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 50 % des Mietpreises fällig. Der Rest ist zahlbar spätestens 14 Tage vor Anreisebeginn auf das Konto des VERMIETERS.

3. Vertragsinhalt

Das Mietverhältnis umfasst das in der Buchungsbestätigung beschriebene Mietobjekt zu den dort angegebenen Konditionen. Das Vertragsverhältnis umfasst die Nutzung des gebuchten Hauses nebst Einrichtung sowie die Nutzung des dazugehörigen Gartens und der Außenanlagen.

4. Belegung durch Personen und Haustiere

Der Mieter ist berechtigt, das Ferienhaus mit der gebuchten Personenzahl zu belegen, wobei Kinder als volle Personen zählen. Es dürfen nur gemeldete Haustiere mitgebracht werden.

5. An- und Abreise

Nach betreten des Mietobjektes ist die Einrichtung, Wäsche, Geschirr und Hausrat zu überprüfen. Etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes, falls vorhanden, sind spätestens am nächsten Tag beim Vermieter zu melden. Übliche Reparaturen sind in Kauf zu nehmen. In dringenden Fällen ist es dem Vermieter gestattet, das Ferienhaus zu betreten. Für die vom Mieter eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.

Die Anreise erfolgt frühestens um 16:00Uhr. Am Abreisetag steht dem Mieter das Mietobjekt bis 09.00 Uhr zur Verfügung.

Bei Abreise ist das Haus in einem besenreinen Zustand zu verlassen. Das Geschirr muss abgewaschen sein und der Hausmüll entsorgt werden. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich der Vermieter die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor.

6. Schäden durch den Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus und dessen Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden und diese Schäden, auch wenn sie nicht von ihm, sondern von seiner Begleitung oder von Gästen verursacht wurden, zu ersetzen. I.d.R. können derartige Schäden über die Haftpflichtversicherung des Mieters geregelt werden.

7. Preise

Der Preis schließt die Nutzung am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 09.00 Uhr ein, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

8. Rücktritt und Stornobedingungen

Der Mieter kann vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangs-datum beim VERMIETER maßgeblich. Die pauschalierten Rücktritts-gebühren sind wie folgt gestaffelt:

a. bis zu 30 Tage vor Anreise 30% des Mietpreises

b. bis zu 14 Tage vor Anreise 50% des Mietpreises

c. Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Preis berechnet.

9. Umbuchungen

Sind stets kostenpflichtige Rücktritte, verbunden mit einer Neuanmeldung. Umbuchungen gelten erst dann, wenn sie vom VERMIETER schriftlich bestätigt werden. Abweichend von der unter „Rücktritt“ genannten Regelung wird verfahren, wenn der Mieter von seinem Recht Gebrauch macht, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem VERMIETER rechtzeitig vor Mietbeginn eine schriftliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Voraussetzung ist ferner, dass der Ersatzmieter den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Vermittler tritt der neue Mieter in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein..

10. Rücktritt bzw. Kündigung durch den VERMIETER

Der VERMIETER kann vor Mietantritt vom Vertrag zurücktreten oder nach Mietantritt den Vertrag kündigen:

a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter gegen die Hausordnung trotz Abmahnung verstößt, den Hausfrieden nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.

b. ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Leistungserbringung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Sturm oder Hochwasser) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Kündigt der VERMIETER den Vertrag nach a), dann verfällt der Preis. Tritt der VERMIETER gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden dem MIETER alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt der VERMIETER den Vertrag gemäß b) nach Mietantritt, so erhält der Mieter vom Preis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des VERMIETRERS entspricht.

11. Änderungen durch den Vermieter

Kann die Buchung infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und den der VERMIETER nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist der VERMIETER berechtigt, Vermietleistungen zu ändern, sofern die Abweichungen zur ursprünglichen gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Mieter zumutbar ist.

12. Haftung des Vermieters

Der VERMIETER haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für

a. Eine saubere und gepflegte Unterkunft

b. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen

c. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.

Bei unvorhergesehenem Ausfall des TV- oder Internetzugangs, sei es durch technische Gegebenheiten, Ausfall und/oder Leitungsarbeiten durch den TV- oder Internetanbieter, hat der Gast weder Anspruch auf Ersatz noch auf Mietpreisminderung.

Die grundsätzliche Haftung des VERMIETERS ist der Höhe nach auf den Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der VERMIETER für einen dem Mieter entstandenen Schaden allein verantwortlich ist. Die Haftung des Vermieters ist beschränkt, soweit gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind.

13. Obliegenheiten des Mieters

Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Mieter schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht oder stellt der Mieter an dem Ferienhaus Mängel fest, so kann er Abhilfe verlangen. Der Mieter hat sich diesbezüglich an den VERMIETER zu wenden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen können innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietzeitraums gegenüber dem VERMIETER geltend gemacht werden, wobei dringend die Schriftform empfohlen wird; Voraussetzung ist, dass die Leistungen oder die vom Mieter angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass der Mangel dem VERMIETER unverzüglich angezeigt wurde und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kann der Vermietungsvertrag gekündigt werden. Voraussetzung ist in aller Regel, dass der Mieter bei dem VERMIETER mit Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist.

14. Gerichtsstand

Für das Mahnverfahren und für Klagen gegen den VERMIETER ist 87700 Memmingen, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.

15. Unwirksamkeit von Bestimmungen

Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

Stand: Januar 2022